Hausordnung der Pension Hauber
Liebe Gäste, damit sich ALLE Gäste wohl fühlen können sind einige Regeln zu befolgen die wir hier in dieser
Hausordnung
verbindlich vorschreiben. Mit der Buchung Ihres Aufenthaltes haben Sie diese Hausordnung bereits akzeptiert, wir bitten Sie nun nochmal um Kenntnisnahme und Einhaltung.
1.) Das Rauchen innerhalb des gesamten Gebäudes ist verboten. Bitte nutzen Sie zum Rauchen die Bereiche auf der Terrasse oder Balkon und vor der Tür. In allen Räumen befinden sich auf Grund feuerpolizeilicher Bestimmungen Rauchmelder. Sollte ein Melder auslösen, werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz (ca. 750 €) in Rechnung gestellt. Bei Rauchen im gesamten Gebäude fallen Reinigungskosten von mind. 200 € an.
2.) Fluchtwege/Notausgänge: Sollte im Brandfall das Treppenhaus unzugänglich sein, benutzen Sie bitte den Ausgang über die Terrasse oder den Balkon. Sollte auch diese-/r nicht zugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen die Tür (nicht absperren!) und machen sich am geöffneten Fenster bemerkbar.
3.) Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür ständig geschlossen zu halten. Das Gleiche gilt für die Rauchschutztüren. Blockieren und verkeilen ist nicht gestattet.
4.) Um Schimmelbefall in den Räumen zu verhindern, darf in den Zimmern keine Wäsche gewaschen bzw. getrocknet werden. Bitte nutzen Sie die Waschmaschine und den Trockner im Untergeschoss.
5.) Bitte halten Sie, aus Rücksicht auf die anderen Gäste, zwischen 22:00 und 6:00 die Nachtruhe ein. Das bedeutet gedämpfte Zimmerlautstärke in allen Räumen und Fluren.
6.) Bei längeren Aufenthalten werden die Zimmer wöchentlich freitags gereinigt und die Handtücher getauscht. Die Bettwäsche wird alle 14 Tage getauscht.
7.) Bitte räumen Sie Ihr(e) Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr oder sprechen Sie andere Abreisezeiten mit uns ab. Bitte legen Sie die Zimmerschlüssel in den Schlüsseltresor zurück, oder lassen Sie an der Rezeption liegen.
8.) Die Pension kann bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung übernehmen. Auch die Verwahrung von Garderobe, mitgebrachten technischen Geräten, Musikinstrumenten und Ähnlichem unterliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
9.) Unseren Gästen steht unser WLAN zur Verfügung. Auf Nachfrage erhalten Sie gerne den Zugangscode. Selbstverständlich ist der Umgang mit illegalen Inhalten verboten.
10.) Für die Zubereitung stehen Ihnen alle notwendigen Geräten und Geschirr, Besteck. Kochtöpfe und Pfannen zur Verfügung. Wer die Küche benutzt, reinigt natürlich alle von ihm benutzten Gegenstände anschließend, trocknet ab und räumt wieder auf.
11.) Die Pension ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag (auch nach Bezug des Zimmers) mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie in Ausübung des Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, wenn der Gast dem Ansehen oder der Sicherheit der Pension oder der anderer Gäste schadet (z.B. durch Rauchen innerhalb des Gebäudes), im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen. Der Zutritt von Dritten ist nicht zulässig
12.) Beherbergungsvertrag
1. Wird ein Zimmer oder ein Apartment bestellt und zugesagt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Übernachtungspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
3. Ein einseitiger, kostenloser Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, 90% des Preises zu zahlen.
5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist angehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.
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